Staatliche Förderung für außenliegenden Sonnenschutz: Ihre Möglichkeiten
Die staatliche Förderung für außenliegenden Sonnenschutz beruht auf klaren energiepolitischen Zielen. Es gilt: Wer Gebäude energieeffizienter macht, wird finanziell unterstützt. Außenliegende Systeme, die senkrecht vor dem Fenster verlaufen, stoppen und reflektieren Sonnenstrahlen bereits vor der Verglasung. So sorgen sie für angenehmen sommerlichen Wärmeschutz und senken den Energiebedarf für nachträgliche elektrische Kühlung.
Wenn Sie Rollladen, Raffstoren oder Textilscreens als Hitzeschutz nutzen und zugleich Geld sparen möchten, können Sie von den Zuschüssen derBundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) Gebrauch machen. Diese Förderung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet und richtet sich an Eigentümer von Bestandsgebäuden, die eine energetische Sanierung planen. Außenliegende Sonnenschutz ist in der BEG EM ausdrücklich als förderfähige Maßnahme verankert.
BAFA-Förderung für Ihren Sonnenschutz
Seit 2021 bezuschusst das BAFA den erstmaligen Einbau oder den Ersatz von außenliegenden Sonnenschutzsystemen in Bestandsbauten. Der Basiszuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, kann für den Teil der förderfähigen Investitionskosten, der 30.000 € pro Wohneinheit übersteigt, ein zusätzlicher Bonus von 5 % gewährt werden.
Prüfen Sie die Förderfähigkeit Ihres Sonnenschutzes mit dem ROMA Fördermittelhelfer im Detail. So können Sie kostenfrei ermitteln lassen, wie viel Geld Sie mit der BAFA-Förderung für Sonnenschutz einsparen können.
Voraussetzungen der BEG EM-Förderung
Damit Ihr Sonnenschutz für das Förderprogramm BEG EM infrage kommt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen insbesondere:
Lage des Gebäudes: Die geplanten Sanierungsarbeiten müssen an einem Gebäude in Deutschlang stattfinden.
Bestandsgebäude: Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein.
Bauweise des Sonnenschutzes: Der Behang des Sonnenschutzes verläuft parallel zur Verglasung und ist außenseitig montiert.
Wärmeschutznachweis: Der sommerliche Wärmeschutznachweis nach DIN 4108-2:2013-02 muss in den Räumen eingehalten werden, für die der neue Sonnenschutz geplant ist.
Antragszeitpunkt: Der Antrag ist vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen zu stellen.
Vorgaben zur Antriebstechnik und Bedienung des Sonnenschutzes gibt es nicht. Demnach sind handbetriebene Systeme und elektrischer Sonnenschutz gleichermaßen förderfähig.
BAFA-Förderung für Rollladen, Raffstoren und Textilscreens im Bestand
Die Förderung für Rollladen und anderen außenliegenden Sonnenschutz am Fenster gilt für alle Systeme, die die genannten Vorgaben erfüllen und die Tageslichtversorgung des Gebäudes optimieren. Es stehen verschiedene Sonnenschutzlösungen zur Auswahl:
Rollladen wie Vorbaurollladen und Aufsatzrollladen halten Sonneneinstrahlung zuverlässig ab, wirken dämmend und ermöglichen eine optimale Abdunklung der Räume.
Raffstoren ermöglichen eine präzise Steuerung des Lichteinfalls über frei bewegliche Raffstorenlamellen.
Textilscreens reduzieren den Wärmeeintrag, sorgen für blendfreies Tageslicht und erhalten die Durchsicht nach außen.
Neben Systemen mit Vorbau-Montage ist auch ein Solar-Sonnenschutz ideal zur Nachrüstung geeignet. Sonnenschutzlösungen mit Solarantrieb arbeiten nämlich energieautark und lassen sich ohne zusätzliche Verkabelung einbauen.
Vorteile der Förderung für außenliegenden Sonnenschutz
Neben dem finanziellen Zuschuss, den Sie mittels der Förderung für außenliegenden Sonnenschutz nutzen können, bieten Systeme wie Rollladen, Raffstoren und Textilscreens weitere attraktive Vorteile. Dazu zählen:
Sommerlicher Wärmeschutz: Räume heizen sich weniger auf und der Bedarf an elektrischer Kühlung durch Ventilatoren oder Klimageräten sinkt.
Wertsteigerung: Außenliegender Sonnenschutz werten die Immobilie langfristig auf.
Nachhaltigkeit: Besserer Wärme- und Kälteschutz reduziert den Energiebedarf und CO₂-Ausstoß.
Energiebedarf: Besserer Wärme- und Hitzeschutz kann den Heiz- und Kühlbedarf senken.
Komfort: Funktionsstarker Sonnenschutz optimiert den Wohnkomfort durch angenehmen Sicht-, Lärm- und Blendschutz.
Einfache Antragstellung: Mit dem ROMA Fördermittelhelfer prüfen Sie in nur wenigen Schritten, ob Ihr Bauvorhaben förderfähig ist. Anschließend erhalten Sie die wichtige Angaben für die Antragsunterlagen, die Energieeffizienzexperte und BAFA für die Zuschussgenehmigung benötigen.
Individuelle Beratung zur Förderung für außenliegenden Sonnenschutz von ROMA
ROMA unterstützt Sie gleich doppelt bei der Förderung Ihres außenliegenden Sonnenschutzes: Mit qualifizierter Beratung und individueller Prüfung Ihres Bauvorhabens über unseren Fördermittelhelfer sowie hochwertigen, förderfähigen Sonnenschutzsystemen. Die ROMA Rollladen, Raffstoren und Textilscreens erfüllen alle Bedingungen des Förderprogramms BEG EM und bieten langlebigen Schutz für Ihr Bauprojekt. Lassen Sie sich persönlich von einem ROMA Fachhändler beraten und profitieren Sie von ganzjährigem Sonnen- und Blendschutz auf höchstem Niveau.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Förderung von außenliegendem Sonnenschutz
Wird außenliegender Sonnenschutz vom Staat gefördert?
Ja, außenliegende Sonnenschutzsysteme wie Rollladen, Raffstoren und Textilscreens sind über die BEG EM als sommerlicher Wärmeschutz förderfähig. Der Zuschuss läuft über die BAFA und beträgt in der Regel 15 % der förderfähigen Kosten.
Wann muss man den Förderantrag bei der BAFA stellen?
Der Antrag für die Sonnenschutz-Förderung ist zwingend vor Beginn der Maßnahme bei der BAFA einzureichen, andernfalls entfällt der Anspruch. Für die Antragstellung benötigen Sie bereits einen unterschriebenen Vertrag mit dem Fachbetrieb zur Umsetzung der energetischen Sanierung. Dieser muss jedoch unter dem Vorbehalt der Förderzusage stehen.
Wie hoch ist der maximale Zuschuss der BAFA-Förderung von Rollladen und Co?
Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € pro Wohneinheit begrenzt, woraus sich bei 15 % ein Zuschuss von bis zu 4.500 Euro ergibt. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor und übersteigen die förderfähigen Kosten 30.000 €, kann für den darüber hinausgehenden Kostenanteil bis maximal 60.000 € pro Wohneinheit zusätzlich ein Bonus von 5 % gewährt werden Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von insgesamt 10.500 €.
Werden auch Solar-Sonnenschutzsysteme gefördert?
Ja, Solar-Rollladen, Solar-Außenjalousien und Solar-Senkrechtmarkisen erfüllen als außenliegende Sonnenschutzsysteme dieselben Förderkriterien wie netzbetriebene Systeme. Sie lassen sich zudem besonders einfach nachrüsten, da sie energieautark funktionieren und kein Stromanschluss erforderlich ist.