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17.12.2025

Muss der Vermieter für Sonnenschutz sorgen? Rechte und Pflichten

Mietshaus mit ROMA Rollladen

Muss der Vermieter für Sonnenschutz sorgen? Diese Frage beschäftigt viele Mieter – besonders im Sommer, wenn sich Wohnungen unangenehm aufheizen. Klar ist: Sonnenschutz erhöht den Wohnkomfort deutlich. Doch wer ist eigentlich für die Ausstattung zuständig – Mieter oder Vermieter? Und wie sieht es mit Rollladen, Markisen oder anderen Sonnenschutzlösungen aus? In diesem Beitrag klären wir, was laut Mietrecht gilt und welche Möglichkeiten Mieter haben.

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Inhaltsverzeichnis

Muss der Vermieter für Sonnenschutz sorgen? Das Wichtigste in Kürze

  • Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Sonnenschutz bereitzustellen – Ausnahmen gelten nur bei vertraglicher Vereinbarung.

  • Feste Einbauten sind nur mit Genehmigung des Vermieters erlaubt.

  • Mobile Lösungen wie Sonnenschirme dürfen in der Regel ohne Zustimmung verwendet werden.

  • Durch hochwertige Systeme profitieren auch Vermieter, z.B. durch Wertsteigerung und Energieeffizienz.

  • BAFA-Förderung möglich: Außenliegender Sonnenschutz kann staatlich bezuschusst werden.

Sonnenschutz in Mietwohnungen: Wer ist zuständig?

Die Ausstattung einer Mietwohnung liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Vermieters. Allerdings gehört Sonnenschutz nicht automatisch zur Standardausstattung – es sei denn, dies wurde ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart. Eine gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung von Rollladen , Raffstoren , Textilscreens oder Markisen besteht nicht .


Muss der Vermieter Sonnenschutz anbringen?

Nur wenn Sonnenschutzsysteme im Mietvertrag genannt oder bei Übergabe zugesichert wurden, besteht ein Anspruch. Ansonsten dürfen Mieter selbst aktiv werden – allerdings nur im Rahmen des Erlaubten und ohne Eingriff in die Bausubstanz .

Welche Vorteile haben Vermieter durch Sonnenschutzsysteme?

Auch Vermieter profitieren von einer modernen Sonnenschutz-Ausstattung. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Wertsteigerung der Immobilie: Hochwertige Außenbeschattung wie Rollladen, Raffstoren oder Textilscreens erhöht den Ausstattungsstandard.

  • Attraktivität bei Vermietung: Wohnungen mit funktionalem Sonnenschutz sind begehrter – gerade in oberen Etagen oder Dachwohnungen.

  • Reduzierter Energiebedarf im Sommer: Außenliegender Sonnenschutz trägt zur Energieeffizienz bei, senkt den Kühlbedarf, spart Heizkosten und unterstützt nachhaltiges Wohnen.

  • Schutz der Bausubstanz: Sonnenschutzsysteme verhindern Überhitzung, UV-Schäden an Möbeln und Risse im Bodenbelag.

Mehrfamilienhaus mit ROMA Rollladen von unten

Tipp: Wer seine Immobilie modernisiert oder energetisch saniert, sollte Sonnenschutzsysteme direkt einplanen – etwa solarbetriebene Rollladen oder automatische Raffstoren.

BAFA-Förderung für außenliegenden Sonnenschutz

Außenliegender Sonnenschutz ist förderfähig, wenn er zur Reduktion sommerlicher Wärmelasten beiträgt – z. B. bei energetischen Sanierungen. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt das BAFA gezielt Maßnahmen wie Raffstoren, Textilscreens oder Rollladen mit nachweisbarem Wärmeschutz.

ROMA bietet mit dem kostenlosen BAFA-Fördermittelhelfer ein praktisches Tool für Vermieter und Bauherren – für eine schnelle und rechtssichere Antragstellung.

Markise und Sonnenschutz auf der Terrasse: Wer zahlt?

Markisen gehören nicht zur Miet-Grundausstattung und müssen vom Mieter selbst angeschafft und finanziert werden – allerdings nur nach Zustimmung des Vermieters. Das gilt auch für außenliegende Textilscreens oder Sonnensegel, die fest montiert werden.

Lösungen für Mietwohnungen: Flexibel und effektiv

ROMA bietet Sonnenschutzsysteme, die speziell für nachträgliche Installationen und sensible Wohnsituationen entwickelt wurden. Dazu zählen insbesondere:

Tipp: Stimmen Sie geplante Maßnahmen immer mit Ihrem Vermieter ab – so lassen sich gemeinsam nachhaltige und wertsteigernde Lösungen realisieren.

Sonnenschutz für Mietwohnungen

Maßnahme
Ort
Genehmigung erforderlich?
Wer trägt die Kosten?
Innenliegende Rollos
Innen am Fenster
Nein
Mieter
Mobile Sonnenschirme oder Sonnensegel
Balkon oder Terrasse
Nein
Mieter
Außenliegende Rollladen, Raffstoren oder Textilscreens (fest montiert)
Außen an der Fassade, vor dem Fenster
Ja
In der Regel Mieter
Markise mit Bohrung in Fassade
Balkon oder Terrasse
Ja
In der Regel Mieter

Rechte kennen, Lösungen finden

Wer in einer Mietwohnung lebt, muss sich beim Thema Sonnenschutz an klare Vorgaben halten. Dennoch gibt es zahlreiche effektive, genehmigungsfreie und nachrüstbare Lösungen, die Mietkomfort und Energieeffizienz steigern. Gleichzeitig profitieren auch Vermieter durch Wertsteigerung, bessere Vermietbarkeit und staatliche Förderung.

ROMA bietet bewährte, langlebige Sonnenschutzsysteme „Made in Germany“ – ideal für Mieter und Vermieter, die langfristig auf Qualität setzen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Sonnenschutz durch Vermieter

Muss der Vermieter Rollladen anbringen?

Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht für Vermieter, Rollladen zu installieren. Rollladen gehören nicht zur Grundausstattung einer Mietwohnung, es sei denn, sie wurden im Mietvertrag oder bei der Wohnungsübergabe ausdrücklich zugesichert. In diesem Fall muss der Vermieter für eine funktionsfähige Ausstattung sorgen. Andernfalls liegt die Verantwortung für zusätzlichen Sonnenschutz beim Mieter.

Wer zahlt eine Markise in der Mietwohnung?

In der Regel trägt der Mieter die Kosten für eine Markise, wenn diese zusätzlich gewünscht wird. Voraussetzung ist jedoch, dass der Vermieter der Installation ausdrücklich zustimmt – insbesondere, wenn Bohrungen in die Fassade oder Veränderungen am Gebäude notwendig sind. Die Zustimmung sollte immer schriftlich erfolgen. Ohne Genehmigung droht der Rückbau auf eigene Kosten.

Was gilt für Sonnenschutz auf der Terrasse einer Mietwohnung?

Mobile Sonnenschutzlösungen wie Sonnenschirme dürfen in der Regel ohne Zustimmung des Vermieters genutzt werden. Anders sieht es bei fest installierten Systemen aus – hier ist immer eine Genehmigung erforderlich.

Wo finde ich passende Sonnenschutzsysteme für Mietwohnungen?

Individuelle und mietgerechte Lösungen bietet Ihnen der ROMA Fachhandel. Hier erhalten Sie nicht nur eine persönliche Beratung, sondern auch Informationen zur technischen Umsetzung, zu förderfähigen Maßnahmen und zur Möglichkeit, Rollladen nachzurüsten – z. B. über Solarantrieb oder clevere Montagesysteme.

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