Muss der Vermieter für Sonnenschutz sorgen? Diese Frage beschäftigt viele Mieter – besonders im Sommer, wenn sich Wohnungen unangenehm aufheizen. Klar ist: Sonnenschutz erhöht den Wohnkomfort deutlich. Doch wer ist eigentlich für die Ausstattung zuständig – Mieter oder Vermieter? Und wie sieht es mit Rollladen, Markisen oder anderen Sonnenschutzlösungen aus? In diesem Beitrag klären wir, was laut Mietrecht gilt und welche Möglichkeiten Mieter haben.
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Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Sonnenschutz bereitzustellen – Ausnahmen gelten nur bei vertraglicher Vereinbarung.
Feste Einbauten sind nur mit Genehmigung des Vermieters erlaubt.
Mobile Lösungen wie Sonnenschirme dürfen in der Regel ohne Zustimmung verwendet werden.
Durch hochwertige Systeme profitieren auch Vermieter, z.B. durch Wertsteigerung und Energieeffizienz.
BAFA-Förderung möglich: Außenliegender Sonnenschutz kann staatlich bezuschusst werden.
Die Ausstattung einer Mietwohnung liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Vermieters. Allerdings gehört Sonnenschutz nicht automatisch zur Standardausstattung – es sei denn, dies wurde ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart. Eine gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung von Rollladen , Raffstoren , Textilscreens oder Markisen besteht nicht .
Nur wenn Sonnenschutzsysteme im Mietvertrag genannt oder bei Übergabe zugesichert wurden, besteht ein Anspruch. Ansonsten dürfen Mieter selbst aktiv werden – allerdings nur im Rahmen des Erlaubten und ohne Eingriff in die Bausubstanz .
Auch Vermieter profitieren von einer modernen Sonnenschutz-Ausstattung. Die Vorteile liegen auf der Hand:
Wertsteigerung der Immobilie: Hochwertige Außenbeschattung wie Rollladen, Raffstoren oder Textilscreens erhöht den Ausstattungsstandard.
Attraktivität bei Vermietung: Wohnungen mit funktionalem Sonnenschutz sind begehrter – gerade in oberen Etagen oder Dachwohnungen.
Reduzierter Energiebedarf im Sommer: Außenliegender Sonnenschutz trägt zur Energieeffizienz bei, senkt den Kühlbedarf, spart Heizkosten und unterstützt nachhaltiges Wohnen.
Schutz der Bausubstanz: Sonnenschutzsysteme verhindern Überhitzung, UV-Schäden an Möbeln und Risse im Bodenbelag.
Tipp: Wer seine Immobilie modernisiert oder energetisch saniert, sollte Sonnenschutzsysteme direkt einplanen – etwa solarbetriebene Rollladen oder automatische Raffstoren.
Außenliegender Sonnenschutz ist förderfähig, wenn er zur Reduktion sommerlicher Wärmelasten beiträgt – z. B. bei energetischen Sanierungen. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt das BAFA gezielt Maßnahmen wie Raffstoren, Textilscreens oder Rollladen mit nachweisbarem Wärmeschutz.
ROMA bietet mit dem kostenlosen BAFA-Fördermittelhelfer ein praktisches Tool für Vermieter und Bauherren – für eine schnelle und rechtssichere Antragstellung.
Markisen gehören nicht zur Miet-Grundausstattung und müssen vom Mieter selbst angeschafft und finanziert werden – allerdings nur nach Zustimmung des Vermieters. Das gilt auch für außenliegende Textilscreens oder Sonnensegel, die fest montiert werden.
ROMA bietet Sonnenschutzsysteme, die speziell für nachträgliche Installationen und sensible Wohnsituationen entwickelt wurden. Dazu zählen insbesondere:
Textilscreens mit Zip-Technologie: windstabil, formschön, effizient – ideal auch für große Fensterflächen
Raffstoren mit verstellbaren Lamellen: für präzise Lichtlenkung, Sichtschutz und Hitzestopp vor der Scheibe
Solarbetriebene Rollladen: kabellos, effizient und perfekt zur Nachrüstung – ohne Eingriff ins Stromnetz
Tipp: Stimmen Sie geplante Maßnahmen immer mit Ihrem Vermieter ab – so lassen sich gemeinsam nachhaltige und wertsteigernde Lösungen realisieren.
Wer in einer Mietwohnung lebt, muss sich beim Thema Sonnenschutz an klare Vorgaben halten. Dennoch gibt es zahlreiche effektive, genehmigungsfreie und nachrüstbare Lösungen, die Mietkomfort und Energieeffizienz steigern. Gleichzeitig profitieren auch Vermieter durch Wertsteigerung, bessere Vermietbarkeit und staatliche Förderung.
ROMA bietet bewährte, langlebige Sonnenschutzsysteme „Made in Germany“ – ideal für Mieter und Vermieter, die langfristig auf Qualität setzen.
Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht für Vermieter, Rollladen zu installieren. Rollladen gehören nicht zur Grundausstattung einer Mietwohnung, es sei denn, sie wurden im Mietvertrag oder bei der Wohnungsübergabe ausdrücklich zugesichert. In diesem Fall muss der Vermieter für eine funktionsfähige Ausstattung sorgen. Andernfalls liegt die Verantwortung für zusätzlichen Sonnenschutz beim Mieter.
In der Regel trägt der Mieter die Kosten für eine Markise, wenn diese zusätzlich gewünscht wird. Voraussetzung ist jedoch, dass der Vermieter der Installation ausdrücklich zustimmt – insbesondere, wenn Bohrungen in die Fassade oder Veränderungen am Gebäude notwendig sind. Die Zustimmung sollte immer schriftlich erfolgen. Ohne Genehmigung droht der Rückbau auf eigene Kosten.
Mobile Sonnenschutzlösungen wie Sonnenschirme dürfen in der Regel ohne Zustimmung des Vermieters genutzt werden. Anders sieht es bei fest installierten Systemen aus – hier ist immer eine Genehmigung erforderlich.
Individuelle und mietgerechte Lösungen bietet Ihnen der ROMA Fachhandel. Hier erhalten Sie nicht nur eine persönliche Beratung, sondern auch Informationen zur technischen Umsetzung, zu förderfähigen Maßnahmen und zur Möglichkeit, Rollladen nachzurüsten – z. B. über Solarantrieb oder clevere Montagesysteme.