Grundsätzlich ist für den Anschluss und die Inbetriebnahme von elektrischen Anlagen und Geräten mindestens eine Ausbildung zur Elektrofachkraft Pflicht. Diese Ausbildung stellt die erfolgreichen Absolventen in den festgelegten Tätigkeiten mit einer Elektrofachkraft gleich. Wer unterwiesen ist, darf Elektroarbeiten von untergeordneter Bedeutung innerhalb eines nicht elektrotechnischen Gewerkes im Niederspannungsbereich (im freigeschalteten Zustand) durchführen.
Es ist in der Durchführungsbestimmung zur DGUV Vorschrift 3 (BGV A3), der DGUV Grundsatz 303-001 (BGG 944) und im Rahmen des § 7a der Handwerksordnung klar definiert, dass, wie für die Elektrofachkraft auch, eine Führung und Anleitung der Arbeiten durch eine verantwortliche Elektrofachkraft (Meister oder höher) vorgeschrieben ist. Die zusätzliche Voraussetzung ist eine formlose Bestellung durch den Arbeitgeber.
Inhalt:
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Gerätesicherheitsgesetz
- Wirkungen des elektrischen Stromes, Sicherheitsregeln
- Erste Hilfe und Unfallmeldung
- Aufbau und Funktion elektrotechnischer Geräte und Baugruppen
- Leitungen und Kabel, deren Kennzeichnung, Auswahl und Verarbeitung
- Gebrauch von Messgeräten, Werkzeugen und Hilfsmitteln
- Prüfen aller Arbeiten, Anlagen und elektrotechnischer Betriebsmittel gemäß DIN VDE 0100-600, 0105-100, 0701-0702 nach Reparatur, Instandhaltung, Installation und Inbetriebnahme
Abschluss und Gültigkeit:
Zertifikat „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ mit interner Prüfung in Theorie und Praxis. Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet. Der Unternehmer ist jedoch verpflichtet seine Mitarbeiter einmal jährlich von einer Elektrofachkraft oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit über auftretende Gefahren am Arbeitsplatz und der Unfallverhütung zu unterweisen.
Teilnahmevorraussetzung:
Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist nach DGUV Grundsatz 303-001 eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Diese Ausbildung bzw. Tätigkeit muss für die festgelegten Tätigkeiten durch eine zusätzliche Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein. Bitte setzen Sie sich vor Anmeldung mit uns in Verbindung!
Zielgruppe:
Monteure, Servicetechniker
Mindestalter/Eignung:
18 Jahre, gesundheitliche Eignung
Dauer:
8 Werktage bei ROMA:
1. Woche: Montag – Freitag
2. Woche: Montag – Mittwoch
Zeit:
Montags: 9.00 – 16.00 Uhr
Ansonsten: 8.00 – 16.00 Uhr
Kostenpauschale:
1.685,- € zzgl. MwSt. inkl. Unterlagen und sechs Übernachtungen
Teilnehmerzahl:
10-12 Personen
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