BAFA Fördermittelhelfer für Wohngebäude

Ab 2024 beinhaltet das überarbeitete Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) spezielle Anreize für Maßnahmen an der Gebäudehülle, einschließlich energieeffizientem Sonnenschutz.

Mit dem Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) an der Gebäudehülle werden Rollladen, Raffstoren und Textilscreens vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) einem Zuschuss von 15 % gefördert. Zusätzlich kann es einen Bonus von 5 % bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) geben.

Diese Regelung zielt darauf ab, die Energieeffizienz und den sommerlichen Wärmeschutz in Bestandsgebäuden zu verbessern, was zu einer nachhaltigeren und kosteneffizienteren Wärmeversorgung führt. Weitere Information finden sich auf den Seiten des BAFA

ROMA bringt Licht in den Förderdschungel: Mit unserem Fördermittelhelfer für Wohngebäude können Sie schnell die Förderfähigkeit für Ihren außenliegenden Sonnenschutz überprüfen und gleich die wichtigsten Unterlagen für den Förderantrag erstellen.

Wichtige Voraussetzungen
  • Ihr Wohngebäude muss in Deutschland stehen
  • Ihr Wohngebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein
  • Der geplante Sonnenschutz muss parallel außen zum Fenster verbaut werden
Frage A1
Für welches ROMA Produkt interessieren Sie sich?
Wenn ein ROMA Produkt außen parallel vor einem Fenster oder einer Tür montiert wird, kann dieses gefördert werden. Für die optimale Verwendung empfehlen wir die Bedienung per Motor.
Rollladen
Raffstoren
Textilscreens
Frage A2
Liegt Ihnen bereits ein Produktangebot eines unserer Fachpartner vor?
Ja.
Summe im Angebot
Der nächste Schritt ist dann die Beauftragung des Fachpartners. Wichtig: Mit Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden* oder aufschiebenden* Bedingung der Förderzusage beim Antragsteller vorliegen. Hierin muss auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten sein.
Ja und auch schon beauftragt.
Summe im Angebot
Wichtig: Mit Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden* oder aufschiebenden* Bedingung der Förderzusage beim Antragsteller vorliegen. Hierin muss auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten sein.
Nein.
Für die Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden* oder aufschiebenden* Bedingung der Förderzusage beim Antragssteller mit voraussichtlichem Umsetzungsdatum vorliegen.
* Aufschiebende Bedingung = Vertrag gilt erst bei Förderzusage
Dieser Vertrag über Lieferungen und Leistungen gilt erst dann, wenn die BAFA oder die KfW den Förderantrag genehmigt haben. Die Zustimmung zur Förderung muss der Partei, die den Antrag gestellt hat, zugesichert sein. Sobald diese Bedingung erfüllt ist, muss die Partei, die den Antrag gestellt hat, die andere Vertragspartei sofort darüber informieren.
* Auflösende Bedingung = Vertrag gilt bei Absage nicht mehr
Dieser Vertrag über Lieferungen und Leistungen wird automatisch ungültig, sobald die BAFA oder die KfW den Förderantrag ablehnen. Die Ablehnung bedeutet, dass die Förderung nicht zugesagt, sondern durch einen Ablehnungsbescheid verweigert wird. Wenn das passiert, muss die Partei, die den Antrag gestellt hat, die andere Vertragspartei sofort darüber informieren.
Frage A3
Sie sind Eigentümer, Mieter, Pächter oder anderer Investor (wie z.B. Contractor, Unternehmen, gemeinnützige Organisation, Kommune) des Gebäudes?
Ja.
Nein.
Die Förderung kann nur beantragt werden, wenn Sie Eigentümer, Mieter, Pächter oder anderer Investor (wie z.B. Contractor, Unternehmer, gemeinnützige Organisation, Kommune) des Gebäudes oder der Wohnung sind.
Frage A4
Das Gebäude steht in Deutschland und ist mindestens 5 Jahre alt?
Ja.
Nein.
Das Förderprogramm kann nur für Bestandsgebäude in Deutschland beantragt werden, deren Bauantrag oder Bauanzeige vor mindestens 5 Jahren gestellt wurde!
Frage A5
Haben Sie in diesem Jahr schon eine BAFA-Förderung im Rahmen der Einzelmaßnahmen gestellt?
Ja.
Mehrere Förderanträge sind möglich, die Förderhöchstbeträge sind jedoch auf 60.000 € pro Jahr begrenzt!
Nein.
Anmerkung: Sollten Sie noch andere Förderungen beantragt haben, prüfen Sie bitte, ob diese zusammen mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) kombinierbar sind.
Herzlichen Glückwunsch
Ihr Sonnenschutz-Projekt ist förderfähig.
Ihr Renovierungsvorhaben mit einem Sonnenschutz aus dem Hause ROMA kann mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden.
Es tut uns leid.
Eine Förderung für dieses Bauvorhaben ist leider nicht möglich! Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
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